Mietbedingungen
Unsere Zimmer können am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis 21 Uhr bezogen werden. Sollte die Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen, so bitten wir um telefonischen Bescheid. Am Abreisetag sind sie bis 11.00 Uhr zu verlassen.
- Der Mindestaufenthalt ist Saisonabhängig und wird zu jedem Vertragsbeginn vom Vermieter mitgeteilt.
- Ein vom Vermieter gegebenes schriftliches Angebot ist 14 Tage gültig.
- Die Zimmer dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl sowie dem vereinbarten Zeitraum belegt werden.
- Wir erwarten von unseren Gästen eine sorgfältige und schonende Behandlung unserer Appartements. Der Gast haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher des Gastes im oder am Apartment verursachen.
- Wir sind keine Reiseveranstalter und können Ihnen somit auch keine Reiserücktrittsversicherung anbieten.
- Sollten Sie von Ihrer Buchung zurücktreten, so ist dies nur schriftlich möglich. Die uns dadurch entstehenden Ausfallkosten betragen 30% des Gesamtpreises. Bei einem Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn betragen die Ausfallkosten 90%.
- Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten
- Ab einem Aufenthalt von 5 Nächten ist eine Anzahlung von 30% fällig.
- Wir behalten uns vor, vom Mieter verursachte Sachbeschädigungen an dem gemieteten Zimmer sowie dessen Inventar in Rechnung zu stellen.
- Wasser- und Stromkosten sind im Mietpreis enthalten. Wir bitten jedoch um ein umweltbewußtes Verhalten.
- Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Vertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
- Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.